Arbeitssicherheit - Schutzbrillen-Normen im Überblick

Steve Tams
2021-12-02 14:08:00 / Standard
Arbeitssicherheit - Schutzbrillen-Normen im Überblick - Augenschutz - Die wichtigsten Normen für Schutzbrillen
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Die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA genannt, ist in vielen Berufsfeldern extrem wichtig, um tagtäglich alle sicherheitsrelevanten Bereiche erstklassig abdecken zu können. Auch bei den Schutzbrillen sind die Erwartungen der Träger an die Beständigkeit des Materials hoch. Damit flächendeckend eine einheitliche Qualität gewährleistet werden kann, wird auch bei diesem Artikel mit Normen gearbeitet. Je nach Einsatzbereich kommen während der Produktion unterschiedliche zu tragen. Wie einige dieser Schutzbrillen-Normen genau aussehen und welche Punkte genau abgedeckt werden, haben wir in diesem Text für Sie zusammengefasst.

DIN EN 166 – Anforderungen / Persönlicher Augenschutz

Alle allgemeinen Anforderungen, die an den persönlichen Augenschutz gestellt werden, fast die europäische Norm DIN EN 166 zusammen. Sie legt fest, dass Brillen dieser Art sowohl Brillenkörper als auch Sichtscheibe aufweisen müssen, die wiederum jeweils weiteren Folgenormen unterliegen. So unterteilen sie sich darüber hinaus noch in Sichtscheiben mit Filterwirkung und den Sicherheits-Sichtscheiben. Hier finden Sie auch Schutzbrillen für Brillenträger.

Anhand der auf der Brille platzierten Kennzeichnung lässt sich eine Brille, die nach DIN EN 166 produziert wurde schnell erkennen. Die Aufteilung gliedert sich in insgesamt 5 Felder, die folgende Bedeutungen haben:

  1. Identifikationszeichen vom Hersteller
  2. EN-Norm-Nummer
  3. Verwendungsbereich - z.B. Flüssigkeiten, Großstaub etc.
  4. Beständigkeit gegenüber Teilchen, die eine schnelle Geschwindigkeit aufweisen
  5. Zertifizierungszeichen
Auch die Sichtscheibe weist eine eigene Kennzeichnung auf, die sich wiederum in insgesamt 8 Felder mit folgender Bedeutung unterteilt:
  1. Schutzstufe des Filters
  2. Identifikationszeichen vom Hersteller
  3. Optische Klasse
  4. Kurzzeichen zur mechanischen Festigkeit
  5. Kurzzeichen, welches ein Nichthaften von Schmelzmetall und darüber hinaus eine Beständigkeit gegenüber dem Durchdringen heißer Festkörper signalisiert.
  6. Kurzzeichen, welches eine Abriebfestigkeit bescheinigt
  7. Kurzzeichen, welches eine Beständigkeit gegen Beschlagen anzeigt
  8. Zertifizierungszeichen



DIN EN 169 – Filter für das Schweißen und verwandte Techniken

Transmissionsanforderungen und Schutzstufen werden über die Norm EN 169 für Sichtscheiben-Filter festgelegt. Damit man den hohen Anforderungen in punkto Augenschutz gerecht werden kann, ist diese Norm für Beschäftigte einiger Berufsfelder äußerst wichtig. Bei folgenden Tätigkeiten ist dies vor allem bedeutsam:

  • Leichte Brennschneidearbeiten
  • Hartlöten
  • Lichtbogenfugenhobeln
  • Schweißen
  • Plasmaschmelzschneiden

Eine Kennzeichnung ist bei Schweißerschutzfiltern nach Norm EN 169 verpflichtend. Diese muss am Randbereich der Brille stets zu sehen sein. Innerhalb der Kennzeichnung beschreibt die erste Zahl dann die jeweilige Schutzklasse der Brille. Je nachdem um welches Verfahren es sich handelt, wird bei höheren Stromstärken schlussfolgernd auch eine höhere Schutzstufe vorausgesetzt. Die Schutzstufen unterteilen sich dabei wie folgt:

  • Schutzstufe 1,7:

Gewährleistet Schutz vor Streustrahlen, die bei Nebenarbeiten zustande kommen. Speziell für Schweißhelfer konzipiert.

  • Schutzstufe 3:

Für den Einsatz bei leichten Brennschneidearbeiten.

  • Schutzstufe 4:

Für den Einsatz beim Schweißen und Hartlöten.

  • Schutzstufe 5:

Ebenfalls für den Einsatz beim Schweißen und Hartlöten, deckt zusätzlich aber noch das Brennschneiden ab.

  • Schutzstufe 6:

Deckt die gleichen Punkte ab wie Schutzstufe 5, kommt aber mit einem höheren Volumendurchsatz daher.




DIN EN 170 – Ultraviolettschutzfilter

Die DIN EN 170 legt die Transmissionsanforderungen und Schutzstufen von Ultraviolettschutzfiltern fest. Wird das menschliche Auge zu lange mit Ultraviolett-Licht konfrontiert, kann es dazu kommen, dass die Linse an Transparenz verliert. Dies kann eine deutlich spürbare Sehbeeinträchtigung zur Folge haben oder im schlimmsten Falle den Sehverlust bedeuten.

Die nach DIN EN 170 produzierten Schutzbrillen-Scheiben stellen sicher, dass anfallende Arbeiten auch unter Einwirkung von ultravioletter Strahlung sicher durchgeführt werden können. Wichtig ist, dass man mit UV-Schutzfiltern dieser Art dennoch nicht in einen Lichtbogen schauen darf – weder direkt noch indirekt.




DIN EN 172 – Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch

Die DIN EN 172 fällt unter die Sondernormen des persönlichen Augenschutzes. Hier werden mit Hinblick auf die physikalischen Eigenschaften von Filtern die Anforderungen beschrieben, die während des betrieblichen Gebrauchs zur Sonnenstrahlen-Dämpfung benötigt werden. Optische und mechanische Merkmale werden hier genauso aufgeführt, wie die genauen Anforderungen der Sonnenschutzfilter.

Die allgemeinen Anforderungen, die in der DIN EN 166 beschrieben werden, müssen ebenfalls zwingend erfüllt werden, um die Sonnenschutzfilter betrieblich nutzen zu können. Die Filter lassen sich perfekt in Brillen einsetzen, können aber auch hervorragend als Einzelfilter herhalten. Je nachdem um welchen Einsatzbereich es zukünftig geht kann hier somit optimal angepasst werden.





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